Details
Marschner, Rolf / Lesting, Wolfgang / Stahmann, Rolf
Freiheitsentziehung und Unterbringung
Materielles Recht und Verfahrensrecht
C.H. Beck
978-3-406-73492-2
6. Aufl. 2019 / 646 S.
Kommentar
Kurzbeschreibung
Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare. Band: 32
Der Kommentar behandelt die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Aspekte von Freiheitsentziehung und Unterbringung.
Fragen der Freiheitsentziehung und Unterbringung haben in unerwartet lebhafter Weise in den letzten Jahren die Gerichte und den Gesetzgeber beschäftigt. Einerseits hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Grundsatzentscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen geurteilt und den Gesetzgeber zum Handeln verpflichtet. Dies schlug sich etwa in den beiden Gesetzen vom 17.7.2017 nieder, in denen unter anderem ein familiengerichtlicher Genehmigungsvorbehalt für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern eingeführt wurde. Die neue Norm des § 1906a BGB ist ebenso wie die im Rahmen dieser Gesetzgebung erfolgte Änderung des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts einer der Schwerpunkte der Neuauflage.
Zum anderen hat - bedingt durch die politische Lage - die Bedeutung der Abschiebehaftverfahren wieder erheblich zugenommen. Zu diesem Spezialbereich gibt es nur ganz wenige Kommentierungen und deshalb wird dieser Komplex in der Neuauflage durch den neu mitwirkenden Autor RA Stahmann, einem Spezialisten für Migrationsrecht, vertieft behandelt.
Schließlich gab es auch in verschiedenen Bundesländern Änderungen der Landesgesetze für psychisch Kranke, auf die die Autoren in dem entsprechenden Teil des Kommentars eingehen. Der hierzu bisher im Buch vorhandene Textanhang wird bei der Neuauflage als Download für die Käufer des Buches im Internet bereitgestellt und dort laufend aktualisiert.
Der besondere Wert dieses Werkes liegt einerseits in seiner Kombination aus systematischer Einführung und einer praxisorientierten Kommentierung der einschlägigen materiell-rechtlichen und den einschlägigen Normen des FamFG, andererseits in seiner interdisziplinären Ergänzung durch eine Auseinandersetzung mit der medizinischen und psychologischen Problematik der erörterten Rechtsfragen.